
- Beschreibung
- Technische Daten
- Bedienungsanleitung
- Reinigung
- HOBART
- Aufstellungs- und Einweisungspauschale
- GEWÄHRLEISTUNG
Geschirrspülmaschine ecomax by HOBART F504 S-10
Mit einer hohen Kapazität von bis zu 60 Körben pro Stunde der zuverlässige Partner für Vereinsheime, Bistros und Imbiss-Stuben.
Passt als praktische Unterbauversion unter jede Arbeitstheke.
AUSSTATTUNG
- Elektronische Steuerung mit digitaler Temperaturanzeige für eine einfache Bedienung
- Rotierende Wasch- und Klarspülarme für eine gleichmäßige Wasserverteilung
- Negativ geprägte Waschdüsen schützen vor Blockieren der Düsen
- Integrierter Zyklenzähler, z.B. zur Überwachung der Wasseraufbereitung
- Tiefgezogene Korblaufschiene für eine einfachere Reinigung
- USB-Anschluss für einen vereinfachten Servicezugang
- Inkl. Anschlusskabel, Zu- und Ablaufschlauch für sofortige Inbetriebnahme
- Thermostopp-Funktion für garantierte Temperaturen
- Selbstreinigungsprogramm für hygienische Sauberkeit auch in der Maschine
- Tankabdecksieb reduziert Schmutzeintrag in den Tank
- Klarspülpumpe für einen optimalen Fließdruck
- Optionaler Unterbau für ergonomisches Arbeiten
Im Lieferumfang enthalten:
1 Tellerkorb P-18-12
1 Besteckbox
Programmdauer* | 60 / 150 sec. |
Korbleistung | 60/h |
Tankinhalt | 25 l |
Wasserverbrauch | 2,3 l/Korb |
Pumpenleistung | 0,34 kW |
Tankheizung | 1,8 kW |
Erhitzerleistung (werkseitig/adaptierbar) | 5,6 kW (400 V)/1,9 kW (230 V) |
Gesamtanschlusswert (werkseitig/adaptierbar) | 5,9 kW (400 V)/ 2,2 kW (230 V) |
Spannung | 400 / 50 / 3N (230 / 50 / 1) |
Breite | 576 mm |
Tiefe | 604 mm |
Höhe | 820 mm |
Einschubhöhe | 360 mm |
Korbmaß | 500 x 500 mm |
* Um das Erreichen hygienischer Klarspültemperaturen auch bei Kaltwasseranschluss oder verringerter Heizleistung zu gewährleisten,
besitzen die Maschinen eine automatische Programmzeitsteuerung.
Brauchen Sie noch passende Reinigungsmittel?

HYLINE REINIGUNGSCHEMIE
Reinigungsmittel und Klarspüler
HOBART
HOBART ist ein in Offenburg ansässiges Unternehmen und weltweiter Marktführer für gewerbliche Spültechnik. Das Unternehmen entwickelt und produziert Maschinen und Anlagen aus den Bereichen Spültechnik, Gar- und Zubereitungstechnik sowie Umwelttechnik und verkauft diese an Gastronomie und Hotellerie weltweit.Mit etwa 6900 Mitarbeitern - davon ca. 981 in Deutschland - gehört HOBART zu dem amerikanischen Konzern Illinois Tool Works (ITW), der unterschiedliche Produkte in rund 800 eigenständigen Unternehmen und in 50 Ländern herstellt und vertreibt.
Nicht nur durch das Gütesiegel "Made in Germany", sondern auch durch dauerhaft hohe Qualität in der Produktion behauptet sich HOBART seit Jahren im Hochqualitätssegment und wurde in den letzten Jahren vielfach ausgezeichnet. für innovative Technologien für immer wirtschaftlichere und ökologischere Produkte.
§ 6 Aufstellung
Erfolgt die Aufstellung vertragsgemäß durch uns, gelten folgende Bestimmungen:
1. Der Käufer hat für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge etc. entsprechende geeignete Räume kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2. Vor Beginn der Aufstellung müssen alle Lieferungen und Leistungen des Käufers, insbesondere alle Maurer-, Zimmer-, Flies- und sonstige Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung sofort und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
3. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Käufer die zusätzlichen Kosten, insbesondere Wartezeit und evtl. zusätzlich erforderliche Anreisen zu tragen.
4. Zu isolierende Flächen, für deren einwandfreie Beschaffenheit unser Kunde in jedem Fall die Gewähr übernimmt, sind in sauberem Zustand, ohne Unebenheiten, zur Verfügung zu stellen. Bei Raumisolierungen müssen die zu verkleidenden Flächen im Senkel gemauert und von Bauschutt und Mörtel gereinigt sein.
Sämtliche Gewährleistungen gelten konform §7 der HOBART AGB:
§ 7 Gewährleistung/Schadensersatz
1. Die Feststellung der zur Gewährleistung verpflichtender Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel, Beanstandungen wegen unrichtiger und unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, d.h. binnen einer Frist von 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls der Liefergegenstand als genehmigt gilt, es sei denn uns oder unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Für versteckte Mängel gilt diese 3-Tages-Frist ab Kenntnis des Kunden vom Mangel. Es gilt § 377 HGB.
2. Wir leisten Gewähr für etwaige Mängel mit denen unsere Erzeugnisse – es sei denn, es würde sich um gebrauchte Erzeugnisse handeln, für die wir keine Gewährleistung übernehmen – zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs behaftet sind und zwar für die Dauer von 24 Monaten, bei Ersatzteilen 12 Monate nach Ablieferung und sachlich auf Nacherfüllung. Die Art der Nachlieferung, kostenfreie Beseitigung der vom Kunden rechtzeitig gerügten Mängel innerhalb angemessener Zeit oder mangelfreie Ersatzlieferung bestimmen wir. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Anstelle der Nacherfüllung kann dann Minderung verlangt werden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl und ist unserem Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar oder lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist unser Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht:
- a) bei unerheblichen Mängeln, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht mindern und für Lieferteile, die durch ihre stoffliche Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen; insbesondere Lieferteile, die in der Produktbeschreibung als Verschleißteile aufgeführt werden; als unerheblich gelten auch geringfügige Mengenabweichungen;
- b) bei Mängeln, die auf fehlerhafter Montage, Inbetriebsetzung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind;
- c) bei solchen Mängeln, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften, fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel/Ersatzteile etc. zurückzuführen sind.
3. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind alle weiteren Ansprüche unseres Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind oder für entgangenen Gewinn, Folgekosten etc. ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche Schadensersatzansprüche, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haften wir stets. Haben wir das vertragstypische Schadensrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, ist unsere Haftung und die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung, soweit der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrags in seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist, haben wir bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen einzutreten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns bestehen. Der Haftungsausschluss gilt außerdem nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes vom 15.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung zwingend gehaftet wird.