- Beschreibung
- Technische Daten
- Bedienungsanleitung
- Passende Zu- und Ablauftische
- Reinigung
- Aufstellungs- und Reinigungspauschale
- GEWÄHRLEISTUNG
Haubenspülmaschine Basis Modell - 602-10A
ecomax by HOBARTAUSSTATTUNG
• Integrierter Abluft-Energiespeicher spart bis zu 3 kW Energie
• Tiefgezogener Tank
• Rotierende Wasch- und Klarspülarme
• Negativ geprägte Waschdüsen
• Inkl. Anschlusskabel, Zu- und Ablaufschlauch
• Thermostopp-Funktion für garantierte Temperaturen
• Selbstreinigungsprogramm
Im Lieferumfang enthalten:
1 Tellerkorb (500 x 500), P-18-121 Besteckbox
- Wartungsfreundlicher Zugang
- Klarspülmittel-Dosierpumpe integriert
- Anschlusskabel sowie flexibler Zu- und Ablaufschlauch
- Ablaufpumpe optional nachrüstbar (nur Einbau-Kit) >PDF
- Reinigungs-Dosierpumpe optional nachrüstbar (nur Einbau-Kit) >PDF
(Folgende Spülmaschinen werden bereits mit eingebauter Ablaufpumpe und/oder Reinigungs-Dosierpumpe geliefert:)
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Hinsichtlich der regionalen Wasser-Härte und Mineralität, sowie des Einsatzzwecks dieser Maschinenvariante ist gegebenenfalls eine entsprechende, externe oder bauseitige Wasseraufbereitung/Enthärtung einzuplanen, sowie ein ausreichender Fließdruck (erforderlich: 3 - 6 bar) sicherzustellen!
Fließdruck an der Betriebsstätte kann durch verschiedene Faktoren variieren und ist ggfs. durch Wahl einer anderen Maschinenvariante mit integrierter Klarpülpumpe (Drucksteigerung) sicherzustellen. Eine Nachrüstung zur Absicherung eines ausreichenden Fließdrucks ist bei diesem Modell nicht möglich.
Programmdauer | 75 / 150 sec. |
theor. Korbleistung/h* | 48/h |
Tankinhalt | 21 l |
Wasserverbrauch | 2,8 l/Korb |
Pumpenleistung | 0,4 kW |
Tankheizung | 2,5 kW |
Erhitzerleistung (werkseitig/adaptierbar) | 6,1 kW/- |
Gesamtanschlusswert (werkseitig/adaptierbar) | 6,6 kW (400 V)/- |
Spannung | 400 / 50 / 3N |
Breite | 635 mm |
Tiefe | 742 mm |
Höhe | 1960 mm |
Einschubhöhe | 440 mm |
Korbmaß | 500 x 500 mm |
Notwendiger Fließdruck | 3 - 6 bar |
* Um das Erreichen hygienischer Klarspültemperaturen auch bei Kaltwasseranschluss oder verringerter Heizleistung zu gewährleisten, besitzen die Maschinen eine automatische Programmzeitsteuerug.
§ 6 Aufstellung
Erfolgt die Aufstellung vertragsgemäß durch uns, gelten folgende Bestimmungen:
1. Der Käufer hat für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge etc. entsprechende geeignete Räume kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2. Vor Beginn der Aufstellung müssen alle Lieferungen und Leistungen des Käufers, insbesondere alle Maurer-, Zimmer-, Flies- und sonstige Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung sofort und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
3. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Käufer die zusätzlichen Kosten, insbesondere Wartezeit und evtl. zusätzlich erforderliche Anreisen zu tragen.
4. Zu isolierende Flächen, für deren einwandfreie Beschaffenheit unser Kunde in jedem Fall die Gewähr übernimmt, sind in sauberem Zustand, ohne Unebenheiten, zur Verfügung zu stellen. Bei Raumisolierungen müssen die zu verkleidenden Flächen im Senkel gemauert und von Bauschutt und Mörtel gereinigt sein.
Sämtliche Gewährleistungen gelten konform §7 der HOBART AGB:
§ 7 Gewährleistung/Schadensersatz
1. Die Feststellung der zur Gewährleistung verpflichtender Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel, Beanstandungen wegen unrichtiger und unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, d.h. binnen einer Frist von 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls der Liefergegenstand als genehmigt gilt, es sei denn uns oder unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Für versteckte Mängel gilt diese 3-Tages-Frist ab Kenntnis des Kunden vom Mangel. Es gilt § 377 HGB.
2. Wir leisten Gewähr für etwaige Mängel mit denen unsere Erzeugnisse – es sei denn, es würde sich um gebrauchte Erzeugnisse handeln, für die wir keine Gewährleistung übernehmen – zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs behaftet sind und zwar für die Dauer von 24 Monaten, bei Ersatzteilen 12 Monate nach Ablieferung und sachlich auf Nacherfüllung. Die Art der Nachlieferung, kostenfreie Beseitigung der vom Kunden rechtzeitig gerügten Mängel innerhalb angemessener Zeit oder mangelfreie Ersatzlieferung bestimmen wir. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Anstelle der Nacherfüllung kann dann Minderung verlangt werden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl und ist unserem Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar oder lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist unser Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht:
- a) bei unerheblichen Mängeln, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nicht mindern und für Lieferteile, die durch ihre stoffliche Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen; insbesondere Lieferteile, die in der Produktbeschreibung als Verschleißteile aufgeführt werden; als unerheblich gelten auch geringfügige Mengenabweichungen;
- b) bei Mängeln, die auf fehlerhafter Montage, Inbetriebsetzung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind;
- c) bei solchen Mängeln, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften, fehlerhafte Bedienung, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel/Ersatzteile etc. zurückzuführen sind.
3. Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind alle weiteren Ansprüche unseres Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind oder für entgangenen Gewinn, Folgekosten etc. ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche Schadensersatzansprüche, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haften wir stets. Haben wir das vertragstypische Schadensrisiko durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, ist unsere Haftung und die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung, soweit der Kunde Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrags in seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist, haben wir bis zur Höhe der Versicherungssumme mit eigenen Ersatzleistungen einzutreten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns bestehen. Der Haftungsausschluss gilt außerdem nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach den Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes vom 15.12.1989 in der jeweils gültigen Fassung zwingend gehaftet wird.